Oskar News

22.12.2010

Neuigkeiten von unseren Vorsorgeuntersuchungen


Aufgrund neuer Messergebnisse hat die Berufsgenossenschaft die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen angepasst

In unserem Unternehmen werden seit vielen Jahren arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch die Berufsgenossenschaft (VBG) durchgeführt.

 

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen, fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.

 

Für eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen: Der Arbeitgeber hat bei diesen Tätigkeiten Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigen, an dem dieser einschlägig belastet ist.

 

Für andere Tätigkeiten schreibt die ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss. Für die Mitarbeiter ist die Teilnahme jedoch freiwillig, und die ärztliche Bescheinigung ist auch nicht Voraussetzung für die Tätigkeit („Angebotsuntersuchungen“).

 

Bei uns wurden bisher die Untersuchungen Lärm und quarzhaltiger Staub durchgeführt. Für die Untersuchung „quarzhaltiger Staub“ kam alle drei Jahre das Röntgenmobil. Die Untersuchung bestand aus einer Röntgenaufnahme der Lunge, einem Lungenfunktionstest und einer ärztlichen Untersuchung. Die Gehöruntersuchungen fanden nur für bestimmte Abteilungen bei unserem Betriebsarzt statt.

 

Aufgrund neuer Staubmessergebnisse haben sich Änderungen in der Untersuchungspflicht ergeben. Untersuchungspflichtige Abteilungen sind die Masseaufbereitung und die Handmusterabteilung. Für alle anderen Abteilungen entfällt die Untersuchungspflicht, den dort beschäftigten Mitarbeitern wird eine Angebotsuntersuchung angeboten. Diese wird alle 3 Jahre, bzw. bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre durchgeführt.

 

Neu ist auch der Umfang der Untersuchung, künftig entfällt die Röntgenaufnahme der Lunge. Dies gilt sowohl für die Pflicht- als auch für die Angebotsuntersuchung.

 

In diesem Jahr wurden ebenfalls umfangreiche Lärmmessungen durchgeführt. Ergebnis ist, dass für einige Abteilungen die Lärmuntersuchung als Pflichtuntersuchung eingeführt wird. Dies betrifft die komplette Abteilung Pressen, Masseaufbereitung, Vorrichtungsbau, AW und die obere Hartbearbeitung (gekennzeichneter Bereich).

 

Angebotsuntersuchungen werden den Mitarbeitern aus den Abteilungen Sintern, Endkontrolle – Bereich Ableeren, Werkzeugbau, Extrudieren, Grünbearbeitung und der restlichen Hartbearbeitung ermöglicht.

 

Die Lärmuntersuchung wird jährlich durchgeführt. Die Berufsgenossenschaft ist sowohl für die Pflicht- als auch für die Angebotsuntersuchung als Kostenträger zuständig.

 

Wer künftig eine Angebotsuntersuchung, Lärm oder quarzhaltiger Staub, wahrnehmen möchte, muss sich hierzu anmelden. Zu gegebener Zeit werden Listen in den Abteilungen ausgelegt. Die betroffenen Mitarbeiter können sich auf diesen Listen für oder gegen eine Angebotsuntersuchung entscheiden.

 

Wo und wann die nächsten Termine für die Vorsorgeuntersuchungen stattfinden ist noch nicht bekannt! Die Berufsgenossenschaft hat uns hierzu noch keine weiteren Informationen geben können. Sobald uns diese vorliegen, werden wir mittels Aushang diese weitergeben. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung!